bandeau haut

 

Décision de Justice

ligne

Dépêche du Midi
Artikel vom 31. Oktober 2003 :

Verurteilung der Herausgeberin Frau Evelyne Jean Baylet sowie der AG La Dépêche du Midi wegen nicht fristgemäßer Veröffentlichung eines Widerspruchsrechts aufgrund eines Artikels, der am 31. Oktober 2003 veröffentlicht worden war. Die Verurteilung beläuft sich auf 300 Euro Ordnungsstrafe sowie die Zahlung von 1 Euro Schadenersatz an den Verein „Universelle Weiße Bruderschaft“, gemäß eines Urteils, das am 4. November 2004 von der 3. Strafkammer von Toulouse verhängt wurde.

ligne

Dépêche du Midi
Artikel vom 20. Dezember 2003 :

Verurteilung der Herausgeberin Frau Evelyne Jean Baylet aufgrund des Verweigerungsdelikts der Veröffentlichung eines Folge-Widerspruchrechts aufgrund eines Artikels vom 20. Dezember 2003; nicht nur für die verspätete Herausgabe in der Ausgabe des Aveyron, sondern vor allem aufgrund des Fehlens der Veröffentlichung dieses Textes in der Gesamtheit der Regionalausgaben der betroffenen Regionen. Die Verurteilung beläuft sich auf 750 Euro Ordnungsstrafe sowie die Zahlung von 500 Euro Schadenersatz an den Verein „Universelle Weiße Bruderschaft“, gemäß eines Urteils, das am 8. Februar 2005 von der 17. Strafkammer von Paris verhängt wurde. Ebenso wurde die Herausgabe des Textes des Widerspruchrechts in allen Ausgaben der Zeitung zur vorläufigen Vollstreckung angeordnet.

ligne

LOLIE :
Verurteilung von Herrn Patrice AMEN, Herausgeber der Monatszeitschrift LOLIE wegen Nichtveröffentlichung eines Widerspruchrechtes zur Zahlung von 750 Euro Ordnungsstrafe und 500 Euro Schadenersatz an den Verein „Universelle Weiße Bruderschaft“, gemäß eines Urteils, das a 8. Februar 2005 von der 17. Strafkammer von Paris verhängt wurde. Ebenso wurde die Herausgabe des Textes des Widerspruchrechts in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift zur vorläufigen Vollstreckung angeordnet.