Dépêche du Midi
Artikel vom 31. Oktober 2003 : |
Verurteilung der Herausgeberin Frau
Evelyne Jean Baylet sowie der AG La Dépêche du
Midi wegen nicht fristgemäßer Veröffentlichung
eines Widerspruchsrechts aufgrund eines Artikels, der am 31.
Oktober 2003 veröffentlicht worden war. Die Verurteilung
beläuft sich auf 300 Euro Ordnungsstrafe sowie die Zahlung
von 1 Euro Schadenersatz an den Verein „Universelle
Weiße
Bruderschaft“, gemäß eines Urteils, das am
4. November 2004 von der 3. Strafkammer von Toulouse verhängt
wurde.

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Dépêche
du Midi
Artikel vom 20. Dezember 2003 : |
Verurteilung der Herausgeberin Frau
Evelyne Jean Baylet aufgrund des Verweigerungsdelikts der Veröffentlichung
eines Folge-Widerspruchrechts aufgrund eines Artikels vom 20.
Dezember 2003; nicht nur für die verspätete Herausgabe
in der Ausgabe des Aveyron, sondern vor allem aufgrund des
Fehlens der Veröffentlichung dieses Textes in der Gesamtheit
der Regionalausgaben der betroffenen Regionen. Die Verurteilung
beläuft sich auf 750 Euro Ordnungsstrafe sowie die Zahlung
von 500 Euro Schadenersatz an den Verein „Universelle
Weiße Bruderschaft“, gemäß eines Urteils,
das am 8. Februar 2005 von der 17. Strafkammer von Paris verhängt
wurde. Ebenso wurde die Herausgabe des Textes des Widerspruchrechts
in allen Ausgaben der Zeitung zur vorläufigen Vollstreckung
angeordnet.

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